Deine Spende für den Tierschutz

Als gemeinnütziger und unabhängiger Tierschutzverein finanziert sich Alle Pfoten e.V. ausschließlich aus Spendengeldern – daher zählt jeder einzelne Euro!

Tierschutz zu betreiben, kostet enorm viel Geld. Hunderte Tiere müssen nicht nur mit Futter versorgt werden, sondern brauchen oftmals auch eine umfassende medizinische Behandlung und Wärme für den Winter. Um den Teufelskreis an Tierleid zu durchbrechen, finanzieren wir Katrationen vor Ort.

Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende, denn dadurch der Schutz der Tiere langfristig gesichert – herzlichen Dank!

Alle Pfoten e.V.
Sparkasse Dortmund
IBAN: DE82440501990111116903
BIC: DORTDE33XXX

paypal Spenden

Ab 300 € benötigst Du eine Spendenquittung!

Jede Spende an kann steuerlich geltend gemacht werden. Spenden bis zu 300 € brauchen i.d.R. keine Quittungen, hier reicht der Kontoauszug für das Finanzamt. Hast du über 300 € gespendet oder brauchst auf Nachfrage des Finanzamtes trotzdem eine Spendenquittung, dann kontaktiere uns per E-Mail oder telefonisch..

Wichtige Informationen

Jede Spende an kann steuerlich geltend gemacht werden. Spenden bis zu 300 € brauchen i.d.R. keine Quittungen, hier reicht der Kontoauszug für das Finanzamt. Hast du über 300 € gespendet oder brauchst auf Nachfrage des Finanzamtes trotzdem eine Spendenquittung, dann kontaktiere uns per E-Mail oder telefonisch.

Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)
Ab einem Spendenbetrag über 300 € benötigen Sie eine amtliche Zuwendungsbestätigung vom Verein. Diese muss nach amtlichem Muster ausgestellt sein und Angaben enthalten wie Namen, Betrag, Datum, den gemeinnützigen Zweck etc.

Eintragung als Sonderausgabe
Sie tragen die Spende in Ihrer Einkommensteuererklärung bei den Sonderausgaben ein (§ 10b EStG). Der Betrag mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen.

hr Steuerersparnis­betrag
Die steuerliche Wirkung entspricht Ihrem individuellen Grenzsteuersatz. Als grobe Faustregel: Sie sparen etwa ein Drittel der Spende an Einkommensteuer. Bei einem Steuersatz von 30 % also bei einer Spende von 300 € etwa 90 € weniger Steuerlast.

Dokumentation aufbewahren
Sie müssen die Zuwendungsbestätigung aufbewahren – das Finanzamt kann sie anfordern. Bei Spenden unter 300 € reicht ein vereinfachter Nachweis (Überweisungsbeleg oder Kontoauszug), bei über 300 € ist die formelle Bestätigung Pflicht.

Beispielrechnung

  • Sie spenden 500 €.

  • Sie legen die Bescheinigung vor und tragen ihn in der Steuererklärung ein.

  • Angenommen Ihr Grenzsteuersatz beträgt 30 %. Dann reduzieren sich Ihre Steuern um ca. 150 €.

Wichtig für Sie als Selbstständiger

  • Die Spende wird im privaten Bereich als Sonderausgabe geltend gemacht – nicht in einer betrieblichen Gewinnermittlung.
  • Der Betrag wird also vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, verringert somit direkt Ihre Einkommensteuer.